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UVS Oberösterreich 28.10.2011, VwSen-420683

GrundrechteJudikaturZUV aktuell 2012/78ZUV aktuell 2012, 74 - 75 Heft 2 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: Der UVS OÖ hatte die Rechtmäßigkeit einer Hausdurchsuchung zu überprüfen. Diese war von der Behörde durchgeführt worden, um Waffen sicherzustellen. Als gesetzliche Grundlage wurde § 12 Abs 2 WaffG vorgebracht, außerdem stellte sich die Behörde auf den Standpunkt, dass Gefahr im Verzug gewesen sei. Der UVS teilte diese Ansicht jedoch nicht.

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