vorheriges Dokument
nächstes Dokument

UVS Oberösterreich 3.8.2011, VwSen-390312

ZivildienstJudikaturZUV aktuell 2012/79ZUV aktuell 2012, 75 - 76 Heft 2 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: Im vorliegenden Erkenntnis des UVS OÖ trifft dieser Klarstellungen zur Abgrenzung der Strafnormen des § 60 und § 61 ZDG. Weiters erörtert er, ob die Verhängung einer Strafe zulässig ist, wenn der Zivildienstpflichtige aufgrund einer psychischen Krankheit als vorzeitig aus dem Dienst entlassen anzusehen ist.

Rechtsgrundlagen: § 61 ZDG; § 60 ZDG; § 19a ZDG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!