Zusammenfassung: Im vorliegenden Erkenntnis des UVS OÖ trifft dieser Klarstellungen zur Abgrenzung der Strafnormen des § 60 und § 61 ZDG. Weiters erörtert er, ob die Verhängung einer Strafe zulässig ist, wenn der Zivildienstpflichtige aufgrund einer psychischen Krankheit als vorzeitig aus dem Dienst entlassen anzusehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 61 ZDG; § 60 ZDG; § 19a ZDG

