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UVS Salzburg 28.2.2011, 3/19908/5-2011br

VerwaltungsverfahrenJudikaturZUV aktuell 2012/80ZUV aktuell 2012, 76 Heft 2 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: Der UVS hatte zu beurteilen, ob eine verkürzte Rechtsmittelfrist im konkreten Fall als ausreichend anzusehen war.

Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 3 ZustG

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