§ 5 Abs 2 VStG
Der Beschwerdeführer wandte sich gegen einen Strafbescheid wegen Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften mit dem Einwand an den VwGH, er habe ein wirksames Kontrollsystem eingerichtet, deshalb könne ihm kein Verschulden angelastet werden. Der VwGH folgte der Ansicht des Bf nicht.

