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VwGH 24.2.2012, 2010/02/0226

VerwaltungsverfahrenJudikaturZUV aktuell 2012/87ZUV aktuell 2012, 80 Heft 2 v. 1.6.2012

§ 51e Abs 3 VStG

Der VwGH hatte zu entscheiden, ob der UVS in einem Verwaltungsstrafverfahren zurecht davon ausgehen konnte, dass die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht notwendig sei. Er verwies insb auf den Umstand, dass die betroffene Partei nicht vertreten war.

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