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UVS Vorarlberg 4.4.2012, 314-001/12

VergaberechtJudikaturZUV aktuell 2012/86ZUV aktuell 2012, 79 Heft 2 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: Im vorliegenden Fall war fraglich, ob das Angebot des ausgeschiedenen Bieters als gleichwertig zu den Bedingungen der Ausschreibung anzusehen war.

Rechtsgrundlagen: § 98 Abs 1 BVergG; § 129 Abs 1 Z 7 BVergG

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