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UVS Vorarlberg 4.4.2012, 314-001/12

VergaberechtJudikaturZUV aktuell 2012/85ZUV aktuell 2012, 79 Heft 2 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: Der Antragsteller hatte ein von den Vorgaben der Ausschreibung abweichendes Angebot abgegeben, hatte die tatsächlich fehlerhafte Ausschreibung aber nicht beeinsprucht. War das Ausscheiden seines Angebotes zurecht erfolgt?

Rechtsgrundlagen: § 106 Abs 6 BVergG; § 129 Abs 1 Z 7 BVergG

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