Zusammenfassung: Im gegenständlichen Fall traf der UVS auch Feststellungen darüber, inwiefern den Berufungswerber ein Verschulden am Rechtsverstoß trifft.
Rechtsgrundlagen: § 94 Z 69 GewO; § 366 Abs 1 Z 1 GewO; § 5 VStG
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Zusammenfassung: Im gegenständlichen Fall traf der UVS auch Feststellungen darüber, inwiefern den Berufungswerber ein Verschulden am Rechtsverstoß trifft.
Rechtsgrundlagen: § 94 Z 69 GewO; § 366 Abs 1 Z 1 GewO; § 5 VStG
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