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UVS Salzburg 7.4.2011, 4/10934/12-2011th

GewerberechtJudikaturZUV aktuell 2012/56ZUV aktuell 2012, 67 Heft 2 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: Im gegenständlichen Fall traf der UVS auch Feststellungen darüber, inwiefern den Berufungswerber ein Verschulden am Rechtsverstoß trifft.

Rechtsgrundlagen: § 94 Z 69 GewO; § 366 Abs 1 Z 1 GewO; § 5 VStG

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