vorheriges Dokument
nächstes Dokument

UVS Salzburg 7.4.2011, 4/10934/12-2011th

GewerberechtJudikaturZUV aktuell 2012/55ZUV aktuell 2012, 67 Heft 2 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob eine Strafe nach § 366 Abs 1 Z 1 GewO zurecht verhängt wurde, nachdem der Berufungswerber den Betrieb eines Planungsbüros ohne Gewerbeberechtigung auf einer Internetseite angekündigt hatte.

Rechtsgrundlagen: § 94 Z 5 GewO; § 94 Z 69 GewO; § 366 Abs 1 Z 1 GewO

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!