Zusammenfassung: Die gegenständliche Entscheidung des UVS behandelt die Rechtmäßigkeit eines Führerscheinentzuges von sechs Monaten.
Rechtsgrundlagen: § 26 Abs 2a FSG
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Zusammenfassung: Die gegenständliche Entscheidung des UVS behandelt die Rechtmäßigkeit eines Führerscheinentzuges von sechs Monaten.
Rechtsgrundlagen: § 26 Abs 2a FSG
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