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UVS Oberösterreich 8.8.2011, VwSen-401111

FremdenrechtJudikaturZUV aktuell 2012/5ZUV aktuell 2012, 18 - 19 Heft 1 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Im vorliegenden Erkenntnis hatte der UVS zu entscheiden, ob die Anhaltung eines Beschwerdeführers in jener Zeit als rechtswidrig zu qualifizieren war, in welcher noch kein Schubhaftbescheid ergangen war.

Rechtsgrundlagen: Art 5 EMRK; Art 1 PersFrSchG; § 39 Abs 3 FPG; § 76 FPG

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