§ 46 Abs 1 FPG
Im vorliegenden Fall machte der Beschwerdeführer die Verletzung von Verfahrensrechten in einem Verfahren des UVS Wien geltend und damit zusammenhängend die Rechtswidrigkeit der gegenständlichen Abschiebung. Dabei wurde auch auf eine Entscheidung des EuGH hingewiesen, wo dieser eine Rechtsverletzung festgestellt hatte. Der UVS Oberösterreich hatte unter anderem zu prüfen, ob dieses Erkenntnis für den gegenständlichen Fall maßgeblich ist.

