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UVS Oberösterreich 16.9.2011, VwSen-222501

GewerberechtJudikaturZUV aktuell 2012/11ZUV aktuell 2012, 22 Heft 1 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Der UVS hatte im gegenständlichen Fall die Begriffe der "Betriebsräume" und der "allfälligen Betriebsflächen" eines Gastgewerbebetriebs in § 113 Abs 7 GewO 1994 auszulegen.

Rechtsgrundlagen: § 113 Abs 7 GewO 1994

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