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UVS Steiermark 5.8.2011, 30.4-68/2010-32

VerkehrsrechtJudikaturZUV aktuell 2012/14ZUV aktuell 2012, 23 - 24 Heft 1 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Der UVS hatte zu klären, ob der Lenker eines Mietfahrzeugs jedenfalls den Beschäftigungsvertrag im Fahrzeug mitführen muss oder ob er das Vorliegen des Beschäftigungsverhältnisses auch mit anderen Urkunden belegen kann.

Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 3 GütBefG; § 6 Abs 4 Z 2 GütBefG

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