Zusammenfassung: Der UVS hatte zu klären, ob im Mietfahrzeug jedenfalls der entsprechende Mietvertrag mitgeführt werden muss oder ob dieses Erfordernis im konkreten Fall auch durch das Mitführen eines Fahrzeugbelegs erfüllt ist.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 3 GütBefG; § 6 Abs 4 Z 1 GütBefG

