§ 30 Abs 1 Z 4 IG-L; VO LH von Tirol 23.6.2009, LGBl 49/2009; Art 260 Abs 1 AEUV; Art 28 EGV; Art 29 EGV
Der Rechtsmittelwerber berief gegen einen Verwaltungsstrafbescheid, in dem eine Verletzung eines "sektoralen Fahrverbotes" gemäß einer Verordnung des Landeshauptmanns festgestellt wurde. Im Vorhinein hatte der EuGH über die Vereinbarkeit der gegenständlichen Verordnung mit dem Gemeinschaftsrecht zu entscheiden.

