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UVS Oberösterreich 14.11.2011, VwSen-166305

KraftfahrrechtJudikaturZUV aktuell 2012/17ZUV aktuell 2012, 24 Heft 1 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Der Bescheidadressat erhielt mehrere Verwaltungsstrafen, nachdem er ein nicht typisiertes Xenonlicht verwendet hatte, wogegen er Berufung beim UVS erhob.

Rechtsgrundlagen: § 102 Abs 1 KFG; § 103 Abs 1 KFG

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