Zusammenfassung: Der Bescheidadressat erhielt mehrere Verwaltungsstrafen, nachdem er ein nicht typisiertes Xenonlicht verwendet hatte, wogegen er Berufung beim UVS erhob.
Rechtsgrundlagen: § 102 Abs 1 KFG; § 103 Abs 1 KFG
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Zusammenfassung: Der Bescheidadressat erhielt mehrere Verwaltungsstrafen, nachdem er ein nicht typisiertes Xenonlicht verwendet hatte, wogegen er Berufung beim UVS erhob.
Rechtsgrundlagen: § 102 Abs 1 KFG; § 103 Abs 1 KFG
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