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UVS Oberösterreich 28.10.2011, VwSen-200388

UmweltrechtJudikaturZUV aktuell 2012/18ZUV aktuell 2012, 25 Heft 1 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Im gegenständlichen Fall hatte der UVS zu beurteilen, ob die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln, die zu diesem Zeitpunkt nicht zugelassen waren, in einer Kellerräumlichkeit, den Begriff des Inverkehrbringens gemäß § 2 Abs 10 PflanzenschutzG 1997 erfüllt.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 10 PflanzenschutzmittelG 1997; § 3 Abs 1 PflanzenschutzmittelG 1997

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