Zusammenfassung: Der Berufungswerber, ein Betreiber eines Lokals in einem Kunsthaus, erhielt eine Verwaltungsstrafe wegen Verletzung des Rauchverbotes. Im gegenständlichen Fall hatte der UVS zu beurteilen, ob es sich bei dem Lokal um einen Teil eines öffentlichen Ortes oder um einen Gastgewerbebetrieb handelte und ob der Lokalbetreiber das Rauchen rechtmäßig gestattete.
Rechtsgrundlagen: § 13 TabakG; § 13a TabakG

