Zusammenfassung: In der vorliegenden Konstellation ging es um die Frage, ob in einem Wiedereinsetzungs- bzw. Wiederaufnahmeantrag eine unrichtige rechtliche Beurteilung geltend gemacht werden kann. Der UVS stützte sich dabei auf die Rechtsprechung des VwGH.
Rechtsgrundlagen: § 69 Abs 1 AVG; § 71 Abs 1 AVG; § 14 Abs 1 Z 1a TabakG

