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UVS Steiermark 7.4.2011, 30.22-57/2010-20

StrassenverkehrsrechtJudikaturZUV aktuell 2012/21ZUV aktuell 2012, 25 Heft 1 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Im gegenständlichen Fall ging es um die Auslegung einer Verordnung, in der bestimmten Verkehrsteilnehmern die Benützung eines Fahrstreifens vorgeschrieben wurde.

Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 1 StVO; § 55 Abs 2 StVO

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