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UVS Steiermark 29.11.2011, 30.17-120/2011-5

GesundheitsrechtJudikaturZUV aktuell 2012/24ZUV aktuell 2012, 26 - 27 Heft 1 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Im gegenständlichen Fall war zu beurteilen, ob in einem Gastronomiebetrieb Räume in zutreffender Weise als Raucher- und Nichtraucherräume gekennzeichnet waren. Insbesondere ging es um die Frage, ob ein Raum im konkreten Fall als Hauptraum anzusehen ist, welcher insgesamt weniger als 50% aller für die Verabreichung von Speisen und Getränken vorgesehenen Plätze aufweist.

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