Zusammenfassung: Im gegenständlichen Fall ging es um die Frage, ob der angebotene Preis eines Landwirts den ortsüblichen Preis übersteigen müsse.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 4 GVG Vorarlberg
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Zusammenfassung: Im gegenständlichen Fall ging es um die Frage, ob der angebotene Preis eines Landwirts den ortsüblichen Preis übersteigen müsse.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 4 GVG Vorarlberg
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