§ 66 Abs 2 AVG
Im vorliegenden Sachverhalt ging es um die Frage, in welchen Fällen die Berufungsbehörde das Verfahren nach § 66 Abs 2 AVG an die erste Instanz zurückverweisen darf, anstatt in der Sache selbst zu entscheiden.
VwGH 19.12.2011, 2011/11/0179; VwGH 17.6.2009, 2007/11/0083

