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UVS Vorarlberg 7.12.2011, 1-870/11

LandwirtschaftJudikaturZUV aktuell 2012/26ZUV aktuell 2012, 27 Heft 1 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Der UVS hatte den Begriff "Familiengruppe" zu definieren, welcher im vorliegenden Fall für die Einhaltung der Mindestgehegegröße maßgeblich war.

Rechtsgrundlagen: 2.TierhaltungsV Anl 1 Z 7.7.3

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