Zusammenfassung: Der UVS hatte den Begriff "Familiengruppe" zu definieren, welcher im vorliegenden Fall für die Einhaltung der Mindestgehegegröße maßgeblich war.
Rechtsgrundlagen: 2.TierhaltungsV Anl 1 Z 7.7.3
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Zusammenfassung: Der UVS hatte den Begriff "Familiengruppe" zu definieren, welcher im vorliegenden Fall für die Einhaltung der Mindestgehegegröße maßgeblich war.
Rechtsgrundlagen: 2.TierhaltungsV Anl 1 Z 7.7.3
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