Zusammenfassung: In Hinblick auf den Betrieb leiser Modellflugskörper setzt sich der UVS mit seiner Entscheidung mit Fragen der Lärmerregung und dem Verbotsirrtum des Beschuldigten auseinander.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 lit c PolStG; § 3 LärmschutzVO Attnang
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