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UVS OÖ 21.3.2011, Vwsen-301015

SicherheitsrechtJudikaturZUV aktuell 2011/107ZUV aktuell 2011, 73 Heft 2 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung nähert sich der Frage, unter welchen Voraussetzungen Beihilfe zu öffentlichen Anstandsverletzungen denkbar ist.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 PolStG; § 7 VStG; § 115 StGB; § 116 StGB

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