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UVS OÖ 16.11.2011, VwSen-300962

SicherheitsrechtJudikaturZUV aktuell 2011/106ZUV aktuell 2011, 72 - 73 Heft 2 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob Anstandsverletzungen durch Beschimpfen und Bespucken einer Person in der Öffentlichkeit in Beisein von Kindern als besonders verwerflich zu sehen sind.

Rechtsgrundlagen: § 1 OÖ PolStG

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