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UVS OÖ 28.3.2011, VwSen-130751

VerwaltungsverfahrenJudikaturZUV aktuell 2011/105ZUV aktuell 2011, 71 - 72 Heft 2 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: In Hinblick auf einen Verstoß gegen Parkgebühren thematisiert der UVS OÖ das Schweigen des Beschuldigten als Auskunftsverweigerung.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 2 ParkGebG; § 103 Abs 2 KFG; Art 6 EMRK; Art II FAG-Novelle 384/1986

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