Zusammenfassung: In Hinblick auf die Mitteilung von Umweltinformationen widmet sich die erkennende Instanz eingehend Fragen der Geheimhaltung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 3 UlG Stmk
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Zusammenfassung: In Hinblick auf die Mitteilung von Umweltinformationen widmet sich die erkennende Instanz eingehend Fragen der Geheimhaltung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 3 UlG Stmk
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