Zusammenfassung: In Hinblick auf einen wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid geht der UVS der Frage nach, ob betreffend eine Betriebsabwasserreinigungsanlage angegebene Grenzwerte als Umweltdaten zu sehen sind.
Rechtsgrundlagen: § 2 Z 2 UlG
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