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UVS OÖ 2.12.2010, VwSen-300960

VerwaltungsrechtJudikaturZUV aktuell 2011/111ZUV aktuell 2011, 74 Heft 2 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt klar, welcher Zeitpunkt für den Veranstaltungsbegriff typisch ist. Beginnt eine Veranstaltung bereits mit dem Einlass der Besucher?

Rechtsgrundlagen: § 2 OÖ veranstSichG

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