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UVS Salzburg 12.3.2011, 29/10017/4-2010th

VerwaltungsverfahrenJudikaturZUV aktuell 2011/71ZUV aktuell 2011, 59 - 60 Heft 2 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Zulässigkeit einer verhängten Mutwillensstrafe für das Behelligen einer Verwaltungsbehörde in Hinblick auf eine Betriebsanlagengenehmigung.

Rechtsgrundlagen: § 35 AVG

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