Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Zulässigkeit einer verhängten Mutwillensstrafe für das Behelligen einer Verwaltungsbehörde in Hinblick auf eine Betriebsanlagengenehmigung.
Rechtsgrundlagen: § 35 AVG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Zulässigkeit einer verhängten Mutwillensstrafe für das Behelligen einer Verwaltungsbehörde in Hinblick auf eine Betriebsanlagengenehmigung.
Rechtsgrundlagen: § 35 AVG
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