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UVS Salzburg 25.6.2010, 33/10565/2-2010th

VerwaltungsverfahrenJudikaturZUV aktuell 2011/72ZUV aktuell 2011, 60 Heft 2 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte sich der UVS mit der strittigen Zulässigkeit einer Berichtigung mangels Rechtswirksamkeit des betroffenen Bescheids zu befassen.

Rechtsgrundlagen: § 62 Abs 4 AVG

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