Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte sich der UVS mit der strittigen Zulässigkeit einer Berichtigung mangels Rechtswirksamkeit des betroffenen Bescheids zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 62 Abs 4 AVG
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Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte sich der UVS mit der strittigen Zulässigkeit einer Berichtigung mangels Rechtswirksamkeit des betroffenen Bescheids zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 62 Abs 4 AVG
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