Zusammenfassung: In Hinblick auf die fristwahrende Vornahme von Verfahrenshandlungen hatte sich der UVS mit der Glaubhaftmachung einer längeren Ortsabwesenheit zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 2 ZustG; § 17 Abs 1 ZustG
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Zusammenfassung: In Hinblick auf die fristwahrende Vornahme von Verfahrenshandlungen hatte sich der UVS mit der Glaubhaftmachung einer längeren Ortsabwesenheit zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 2 ZustG; § 17 Abs 1 ZustG
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