Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob ein Tier, das sich nur auf drei Beinen fortbewegt, transportfähig ist.
Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 1 TierTranspG; Art 3 VO (EG) Nr 1/2005
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob ein Tier, das sich nur auf drei Beinen fortbewegt, transportfähig ist.
Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 1 TierTranspG; Art 3 VO (EG) Nr 1/2005
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