Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, wer im Regime des Gefahrgutbeförderungsgesetzes als "Verlader" zu sehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 3 Z 6 GBGG; § 27 Abs 2 Z 6 GBGG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, wer im Regime des Gefahrgutbeförderungsgesetzes als "Verlader" zu sehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 3 Z 6 GBGG; § 27 Abs 2 Z 6 GBGG
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