Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der UVS der Frage zu, ob in vorliegender Sache das Wesen einer Betriebsanlage durch Auflagen verändert wurde.
Rechtsgrundlagen: § 79 Abs 1 GewO
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der UVS der Frage zu, ob in vorliegender Sache das Wesen einer Betriebsanlage durch Auflagen verändert wurde.
Rechtsgrundlagen: § 79 Abs 1 GewO
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