Zusammenfassung: In vorliegender Sache war strittig, ob Beschimpfungen eines Beamten in Zusammenschau mit Fuchteln mit den Händen als aggressives Verhalten zu werten ist.
Rechtsgrundlagen: § 82 SPG
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Zusammenfassung: In vorliegender Sache war strittig, ob Beschimpfungen eines Beamten in Zusammenschau mit Fuchteln mit den Händen als aggressives Verhalten zu werten ist.
Rechtsgrundlagen: § 82 SPG
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