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UVS OÖ 31.11.2010, VwSen-231079

SicherheitsrechtJudikaturZUV aktuell 2011/93ZUV aktuell 2011, 67 Heft 2 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob die Beschimpfung, einen Dachschaden zu haben, als Beleidigung und gleichsam als aggressives Verhalten zu werten ist.

Rechtsgrundlagen: § 82 SPG

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