Zusammenfassung: In Hinblick auf den Verstoß gegen das Feiertagsfahrverbot erhebt der UVS die Beachtlichkeit eines entschuldigenden Rechtsirrtums zum zentralen Thema der Entscheidung.
Rechtsgrundlagen: § 42 StVO; § 5 Abs 2 VStG
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Zusammenfassung: In Hinblick auf den Verstoß gegen das Feiertagsfahrverbot erhebt der UVS die Beachtlichkeit eines entschuldigenden Rechtsirrtums zum zentralen Thema der Entscheidung.
Rechtsgrundlagen: § 42 StVO; § 5 Abs 2 VStG
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