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UVS Tirol 24.1.2011, uvs-2010/16/3190-5

VerwaltungsverfahrenJudikaturZUV aktuell 2011/96ZUV aktuell 2011, 68 - 69 Heft 2 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung thematisiert im Regime des TabakG in Hinblick auf Umbaumaßnahmen und die Untrennbarkeit eines Lokals den Grad des Verschuldens und die Zulässigkeit eines Feststellungsbescheids über Tatsachen.

Rechtsgrundlagen: § 13c Abs 2 Z 4 TabakG; § 13a TabakG; § 21 VStG

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