Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung thematisiert im Regime des TabakG in Hinblick auf Umbaumaßnahmen und die Untrennbarkeit eines Lokals den Grad des Verschuldens und die Zulässigkeit eines Feststellungsbescheids über Tatsachen.
Rechtsgrundlagen: § 13c Abs 2 Z 4 TabakG; § 13a TabakG; § 21 VStG

