Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob ein in einem Einkaufszentrum situiertes Lokal als Teil des Raumes eins EKZ zu werten ist.
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 2 TabakG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob ein in einem Einkaufszentrum situiertes Lokal als Teil des Raumes eins EKZ zu werten ist.
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 2 TabakG
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