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Keine Befangenheit bei Unterlassung der Vertagung der Verhandlung: effiziente Verfahrensführung

VerwaltungsrechtJudikaturZUV aktuell 2011/38ZUV aktuell 2011, 24 Heft 1 v. 1.3.2011

§ 7 AVG

In Zusammenheit mit nachweislich protokollierten Äußerungen des Verhandlungsleiters hatte sich das erkennende Gericht mit dessen vermeintlicher Befangenheit aufgrund einer unterlassenen Vertagung zu befassen.

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