§ 5 Abs 2 VStG
In Bezug auf die Gültigkeit einer Bestellung zu einem verantwortlichen Beauftragten hatte sich der VwGH mit dem Vertrauen auf eine Falschauskunft und der subjektive Tatseite zu befassen.
VwGH 5.11.2010, 2010/09/0171-6
§ 5 Abs 2 VStG
In Bezug auf die Gültigkeit einer Bestellung zu einem verantwortlichen Beauftragten hatte sich der VwGH mit dem Vertrauen auf eine Falschauskunft und der subjektive Tatseite zu befassen.
VwGH 5.11.2010, 2010/09/0171-6
