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Mehrere strafbare Handlungen, wenn ein Fahrzeug nach einer Anhaltung wegen Lenkens in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand erneut in Betrieb genommen wird

VerwaltungsrechtJudikaturZUV aktuell 2011/37ZUV aktuell 2011, 24 Heft 1 v. 1.3.2011

§ 22 VStG

Das erkennende Gericht stellt mit seiner Entscheidung fest, dass mehrere strafbare Handlungen verwirklicht werden, wenn ein Fahrzeug nach einer Anhaltung wegen Lenkens in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand erneut in Betrieb genommen wird.

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