§ 9 Abs 7 VStG
Angesprochenes Judikat widmet sich der Frage, ob die Haftung einer juristischen Person im Spruch eines Straferkenntnisses auszusprechen ist.
VwGH 24.11.2010, 2009/08/0039
§ 9 Abs 7 VStG
Angesprochenes Judikat widmet sich der Frage, ob die Haftung einer juristischen Person im Spruch eines Straferkenntnisses auszusprechen ist.
VwGH 24.11.2010, 2009/08/0039
