Zusammenfassung: Der UVS hatte zu beurteilen, ob das Schnuppernlassen eines Hundes an einer Wildfutterstelle dem Tatbestand der vorsätzlichen Beunruhigung des Wildes entspricht.
Rechtsgrundlagen: § 56 Abs 2 OÖ JagdG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu beurteilen, ob das Schnuppernlassen eines Hundes an einer Wildfutterstelle dem Tatbestand der vorsätzlichen Beunruhigung des Wildes entspricht.
Rechtsgrundlagen: § 56 Abs 2 OÖ JagdG
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