Zusammenfassung: Im Rahmen gegenständlicher Sache hatte sich der UVS mit der Frage zu befassen, ob aufgrund der Nichtbeachtung eines Abrissauftrages Vorsatz anzunehmen ist.
Rechtsgrundlagen: § 55 Abs 1 lit m Tir. BauO
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Zusammenfassung: Im Rahmen gegenständlicher Sache hatte sich der UVS mit der Frage zu befassen, ob aufgrund der Nichtbeachtung eines Abrissauftrages Vorsatz anzunehmen ist.
Rechtsgrundlagen: § 55 Abs 1 lit m Tir. BauO
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