Zusammenfassung: In Zusammenhang mit einer Steuervorschreibung hatte sich der erkennende Senat mit dem Gewahrsamsbegriff eines Casinos an den Einsätzen zu beschäftigen.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Vlbg KriegsopferabgabeG; § 2 Abs 2 Vlbg KriegsopferabgabeG; § 4 Abs 5 Vlbg KriegsopferabgabeG

